Als einer der größten Automobilverbrauchermärkte im Nahen Osten beschleunigt Saudi-Arabien die Elektrifizierung und Diversifizierung der Importe. Während das Land strenge Vorschriften für den Import von Gebrauchtwagen erlässt (insbesondere Beschränkungen hinsichtlich Baujahr und Konformitätsanforderungen), können nahezu neue Elektrofahrzeuge dennoch über formelle Verfahren nach Saudi-Arabien exportiert werden – vorausgesetzt, sie erfüllen die entsprechenden SASO-Konformitätsstandards, Baujahrgrenzen, Steuerpflichten und Registrierungsprozesse.
Wir bereiten das Fahrzeug in der Regel für Sie vor, erledigen alle chinesischen Exportformalitäten und unterstützen bei der Organisation des internationalen Transports (falls erforderlich).
Sie erhalten die folgenden Dokumente für die saudische Zollabfertigung und Registrierung:
- Kaufvertrag
- Handelsrechnung
- Frachtbrief
- Konformitätsbescheinigung (China, falls zutreffend)
- Fahrzeughandbuch
- Kopie der Fahrzeugzulassungsbescheinigung & Abmeldebescheinigung (China)
- Fahrzeugprüfbericht (empfohlen, Kilometerstand und technischer Zustand anzugeben)
- Erklärung zum Transport von Lithiumbatterien
Sobald die Ausfuhrzollabfertigung abgeschlossen ist, wird das Fahrzeug zu den Zollabfertigungszentren in Dschidda, Dammam oder Riad, Saudi-Arabien, verschifft.
Nachdem das Fahrzeug im lokalen Hafen angekommen ist, sind folgende Schritte erforderlich:
- Frachtbrief
- Handelsrechnung
- Chinesische Abmeldebescheinigung
- SASO CoC oder SABER-Systemzertifikat (verpflichtend)
- Nachweis des Fahrzeugbesitzes und Verkaufs
- Technischer Inspektionsbericht
- Reisepass/Firmendokumente
Alle Fahrzeuge, die nach Saudi-Arabien importiert werden, müssen die SASO-Konformitätsprüfung bestehen, die typischerweise Folgendes umfasst:
- Verifizierung der Fahrzeug-Identifikationsnummer (FIN) und des Produktionsjahres
- Überprüfung der technischen Spezifikationen (Batterie, Motor, Sicherheitsausstattung)
- Bestätigung der Linkslenker-Konfiguration (LHD)
Standard-Steuerstruktur:
- Einfuhrzoll: 5 % (berechnet auf CIF-Wert)
- Mehrwertsteuer (MwSt): 15 % (berechnet auf Basis: Fahrzeugwert + Einfuhrzoll)
Sobald alle Dokumente überprüft und Steuern bezahlt sind, erhalten Sie die Zollfreigabe für das Fahrzeug.
Nach der Zollfreigabe müssen die folgenden Schritte abgeschlossen werden, um das Fahrzeug legal in Saudi-Arabien zu fahren:
Umfasst Prüfungen von Beleuchtung, Bremsen, Fahrgestell und die Überprüfung der Fahrzeug-Identifikationsnummer (VIN).
Sie müssen vor der Registrierung eine lokale Kfz-Versicherung abschließen.
Reichen Sie die folgenden Dokumente ein:
- Zollfreigabedokumente
- SASO-Konformitätszertifikat
- Eigentumsnachweis
- Versicherungszertifikat
Nach der Registrierung kann das Fahrzeug legal in Saudi-Arabien gefahren werden.
Klicken Sie auf das Bild, um die vollständige elektronische Tabelle anzuzeigen.
Hinweis: Saudi-Arabien bietet derzeit keine allgemeinen Steuerbefreiungen für Elektrofahrzeuge an.
- Das Produktionsjahr des Fahrzeugs muss innerhalb von 5 Jahren liegen.
- Das Fahrzeug muss Linkslenker (LHD) sein.
- Die Einhaltung von SASO/SABER ist obligatorisch.